Arzneimittelprüfungen in der Homöopathie

Seit Hahnemann haben Generationen von Homöopathinnen und Homöopathen unzählige Arzneimittel “geprüft” d.h. ihre Wirksamkeit an sich selbst erfahren können. Das heutige Wissen über die Wirkungsweise der verschiedenen Arzneien stammt zu einem großen Teil aus ihren sorgfältig protokollierten Erfahrungen und zu einem Teil aus der Toxikologie – den Berichten über die Folgen von Vergiftungserscheinungen z.b. nach Einnahme von Belladonna (Tollkirsche).

Mit den Arzneimittelprüfungen werden homöopathisch tätige ÄrztInnen dem Kranken und Hilfesuchenden ähnlich. Die Krankheit am eigenen Leib erfahrend können HomöopathInnen dem Leiden in ihrem Gegenüber auf gleicher Ebene begegnen.

Konkretes Beispiel einer Arzneimittelprüfung:

Eine Gruppe von ca. 10 – 15 Homöopathinnen und Homöopathen nimmt eine nur dem Prüfungsleiter bekannte und vom ihm ausgewählte Arznei solange ein, bis jeder der Teilnehmer ganz klare Symptome entwickelt. Von Anbeginn der Prüfung wird täglich ein Protokoll geführt. Vom Supervisor, der jeweils zwei der Prüflinge betreut, wird ebenfalls ein eigenes Protokoll angefertigt. Das Protokoll wird vom Prüfling und vom Supervisor so lange geführt, bis keine neuen Symptome mehr auftauchen.

An diesem Punkt werden die Protokolle verglichen und ein vorläufiges Bild der geprüften Arznei beginnt zu entstehen. Sämtliche aufgetretenen Veränderungen werden verglichen, die Gruppe tauscht ihre Erfahrungen während der Einnahme der Arznei aus.

Alle aufgetretenen Symptome werden zusammengefasst und ein vorläufiges Arzneimittelbild entsteht. Der Prozess vom Beginn einer Prüfung bis zu deren Veröffentlichung kann bis zu 2 Jahre dauern.

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